Datenschutz für Vereine
Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO)
Am 25. Mai 2016 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (weiter DS-GVO) in Kraft getreten. Ab dem 25. Mai 2018 wird die DS-GVO in Deutschland und in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltendes Recht. Die DS-GVO ist ab diesem Zeitpunkt unmittelbar anwendbar und verdrängt die bisher geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen.
Hier haben wir für unsere Mitgliedsvereine die wichtigesten Informationen rund um die EU-Datenschutz-Grundverordnung zusammengestellt.
Wichtige Dokumente
- Grundinformationen zur DS-GVO
- Anforderungen an Vereine (Landesamt für Datenschutzaufsicht – LDA Bayern)
- Datenschutz im Sportverein (Bayerischer Landessportverband – BLSV)
- Infobroschüre Datenschutz im Verein (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz BW)
- Kurzinfo Datenschutzbeauftragter (Datenschutzkonferenz – DSK)
- Hinweise zum Datenschutz (Stellenausschreibung)